na ja bei kauf nach dem 14.11 und dinglichem Clearing/Settlement unter sachenrechtlichem Gesichtspunkt geht der Miteigentumsanteil an der Globalurkunde mit Mann und Maus (also auch Coupon) an den neuen Erwerber über so dass der den Anspruch auf Zinszahlung hat....
oder sehe ich das falsch ?
in allen argy- und pba-klagen habe ich bislang sämtliche nichtbezahlten coupons einklagen können und ein recorddate ist mir nie entgegengehalten worden....