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Dienstag, 19. November 2013

Wertpapierkauf: Mann und Maus (also auch Coupon) - These

na ja bei kauf nach dem 14.11 und dinglichem Clearing/Settlement unter sachenrechtlichem Gesichtspunkt geht der Miteigentumsanteil an der Globalurkunde mit Mann und Maus (also auch Coupon) an den neuen Erwerber über so dass der den Anspruch auf Zinszahlung hat....
 
oder sehe ich das falsch ?
 
 
 in allen argy- und pba-klagen habe ich bislang sämtliche nichtbezahlten coupons einklagen können und ein recorddate ist mir nie entgegengehalten worden....

Diese Frage ist einen "Musterprozess" vor einem ausgewiesen LG / OLG (z.B. Frankfurt) wert.....

Zitat Zitat von BidiBondi Beitrag anzeigen
So steht es auf der Boersenhomepage Düsseldorf:

Wichtiger Hinweis zur Abwicklung:

Wie die hkw personalkonzepte GmbH am 15.11.2013 mitgeteilt hat, wird die am selben Tag fällige Zinszahlung auf die Anleihe ISIN DE000A1K0QR1 auf den 16.12.2013 verschoben. Für die verspätete Zinszahlung werden bei der deutschen Wertpapiersammelbank Clearstream Banking Frankfurt AG (CBF) die CBF-Kundenbestände am ursprünglichen CBF-Stichtag herangezogen. Nach einer entsprechenden Bereitstellung der Zinszahlung durch die Emittentin werden die Zinsen für das Laufzeitjahr 15.11.2012-14.11.2013 also an die Depotinhaber ausgezahlt, die die Anleihe zum Stichtag im Bestand hatten. Von der technischen Abwicklung unberührt bleiben die Rechte der Anleiheninhaber aus dem Papier selbst
Das ist schon eine sehr merkwürdige Herangehensweise. Der Zinskupon lässt sich bei einer Globalurkunde nicht abtrennen und deshalb werden alle entstandenen Ansprüche bei einer Veräußerung auch mitübertragen. Wer darauf spekuliert, dass die Bude doch nicht in die Insolvenz geht, kann es deshalb darauf ankommen lassen und später auf Zahlung des am 15.11. fälligen Kupons klagen, selbst wenn der Erwerb mit Valuta nach dem 15.11. erfolgte.