Clearing
Unter Clearing wird das Feststellen gegenseitiger Forderungen, Verbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen verstanden.[1] Der Clearingprozess[2] beinhaltet die Übermittlung, Abstimmung und in einigen Fällen die Bestätigung von Abschlüssen sowie sonstigen für die Abwicklung bzw. für das Settlement notwendigen Angaben (z. B. Zahlungsweg, Ort und Zeit der Lieferung). Optional kann eine Aufrechnung und Saldierung (netting) der Geschäfte stattfinden.[3] Das Clearing wird oft von einem Clearinghaus übernommen und soll eine nachfolgende fehlerfreie Abwicklung und den Eigentumsübergang gewährleisten. Historische Bedeutung erlangte das Clearingverfahren, als die Schweiz Mitte der 1930er-Jahre mit dem Deutschen Reich und Italien ein staatlich reguliertes Verrechnungsverfahren einführte, welches bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Bestand hatte.
Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Clearing und Abwicklung kann schwierig sein, so kann z. B. eine buchungsmäßige Abrechnung, die noch nicht valutarisch wirksam ist, auch dem Clearing zugeordnet werden.
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