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Samstag, 27. Oktober 2012

die immunisierung von Euroclear 2004 in Folge des 56 Mio USD Coups Elliotts vs Peru


Art. 12 - Artikel 9 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 19. November 2004, wird wie folgt
ersetzt:
«Art. 9 - Ein Verrechnungskonto beim Systembetreiber oder bei der Verrechnungsstelle, das für das Halten von
Geldern genutzt wird, und ein Geldtransfer über ein Kreditinstitut nach belgischem oder ausländischem Recht, der
einem solchen Verrechnungskonto gutzuschreiben ist, darf von einem Teilnehmer, einer Vertragspartei oder einem
Dritten, der nicht der Systembetreiber oder die Verrechnungsstelle ist, nicht gepfändet, unter Sequestration gestellt oder
auf irgendeine Weise blockiert werden.»

http://reflex.raadvst-consetat.be/reflex/pdf/Mbbs/2012/05/29/119996d.pdf

S 30469

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