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Donnerstag, 10. Mai 2012

§ 34 Depotunterschlagung // und wie die biw-bank darauf antwortet


§ 34 Depotunterschlagung // und wie die biw-bank darauf antwortet



1. eBrief an biw AG
An die Vorstände
Herrn Dirk Franzmeyer und Herrn Michael Heinks
biw AG
Hausbroicher Str. 222
47877 Willich
Depotunterschlagung
<Ort>, 27.3.2012
Sehr geehrte Herren,
laut Ihrer Gutschrifts-/Belastungsanzeige vom 23.3.2012 für mein Depot <Depotnummer> haben Sie soeben den gesamten Bestand meiner vier Anleihen der Griechischen Republik ausgebucht.
Aus Presseberichten sind mir die Vorgänge um die sogenannte Euro-Schuldenkrise und den Schuldenschnitt der griechischen Staatsanleihen einschließlich der einseitigen, nachträglichen und somit rechtsunwirksamen Einführung sogenannter CAC in die Anleihebedingungen durch die griechische Regierung bekannt.
Ferner hatten Sie mir im Vorfeld das Umtauschangebot der Anleihenemittentin übermittelt.
Ich stelle fest, daß ich weder diesem Umtauschangebot zugestimmt, noch Auftrag zur Ausbuchung erteilt habe.
Depotunterschlagung
a)
Deswegen stellt die Ausbuchung eine strafbare Unterschlagung dar, sofern Sie nicht erfolgte, um sonst unabwendbaren Schaden von meinem Eigentum abzuwenden.
Legen Sie dies bitte gegebenenfalls dar.
b)
Sofern die Anleihen durch Clearstream entzogen wurden: Legen Sie bitte dar, wie Sie Ihrer Verpflichtung, mein in Verwahrung genommenes Eigentum vor dem Zugriff Dritter zu schützen, nachgekommen sind.
Schadenersatz
c)
Die Ausbuchung durch die Bank biw AG als der mit der Depotführung beauftragten Stelle könnte vom Emittenten bei künftigen gerichtlichen Auseinandersetzungen als Zustimmung des Anleiheneigentümers zur Geltung gebracht werden. Bitte erklären Sie, daß biw AG mir in diesem Fall Schadenersatz leisten wird.
Bitte geben Sie die Erklärungen zu den Punkten a) bis c) spätestens bis zum 10. April 2012 ab.
Mit freundlichen Grüßen
<Absender>
 
2. Erwiderung biw AG
biw
Bank fur Investments und Wertpapiere
biw Bank fur Investments
und Wertpapiere AG
Postanschrift
Hausbroicher StrafSe 222
47877 Willich
Telefon 0 21 56/49 20 - 0
Telefax 0 21 56/49 20 - 099
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld
HRB 10867
Sitz
Willich
Vorstand
Dirk Franzmeyer
Michael Heinks
Vors. des Aufsichtsrates
Dr. Ulrich Ivo von Trotha
biw AG Hausbroicher Strafte 222 47877 Willich
<Empfängeradresse>
Kundennummer <Kundennummer>
Ihre Mitteilung vom 28.03.2012
Sehr geehrte<Adressat>
                                                                                          Willich, 03.04.2012
Ihre Mitteilung vom 28.03.2012 haben wir erhalten und weisen Ihren haltlosen Vorwurf der
Depotunterschlagung entschieden zuriick. Eine rechtswidrige Verfugung uber eines der von Ihnen gehaltenen und im Zuge des Umtauschs ausgebuchten Wertpapiere liegt nicht vor.
Wie Ihnen als erfahrenem und gut informiertem Anleger sicherlich bekannt ist, wurde der Umtausch für die in Rede stehenden vier Gattungen nach Ablauf der Frist fiir den freiwilligen Umtausch fur obligatorisch erklärt und war somit zwingend fur alle Anleiheglaubiger - auch wenn Sie dem Umtausch nicht zugestimmt hatten - durchzufiihren. Der Umtausch erfolgte nach Änderung der Anleihebedingungen aufgrund der vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Anleihegläubiger und der Emittentin als Anleiheschuldnerin. Etwaige Anspruche aus dem erfolgten Umtausch richten Sie daher bitte an die Emittentin als Ihre Vertragspartnerin.
Alle vier ausgebuchten Gattungen existieren nicht mehr und wurden im Rahmen der Ihnen offenbar bekannten Abläufe uber die Clearstream Banking AG ausgebucht. Die Ihnen aus dem Umtausch zustehenden Gattungen haben wir Ihnen allesamt in das Depot mit der Nummer <...> eingebucht.
Soweit Sie nun versuchen, das von Ihnen eingegangene Spekulationsrisiko beim Kauf der Anleihen mit der WKN 724072, WKN A0T7KR, WKN A0T6US und A064X8 auf die biw AG abzuwälzen, verweisen wir darauf, dass Sie die Konsequenzen der von Ihnen getroffenen Anlageentscheidungen ausschließlich selbst tragen. Etwaige Schadensersatzansprüche aus dem Umtausch der von Ihnen eigenstandig in den Jahren 2010 und 2011 gekauften Griechenlandanleihen gegenuber der biw AG entbehren jeglicher Grundlage.
Bitte teilen Sie uns mit, im Rahmen welcher gerichtlichen Klärung die Rechtsunwirksamkeit der Einführung der CAC in die Anleihebedingungen durch die griechische Regierung bereits festgestellt wurde, da uns ein dazu ergangenes Urteil bislang nicht bekannt ist und bitte versehen Sie an uns gerichtete Schreiben zukunftig mit Ihrer eigenhandigen Unterschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Mxx Hxx i.A. Sxx Sxx
BL2 101 308 00 - Aktiengesellschaft, Sitz Willich, Amtsgericht Krefeld (HRB 10543)
- Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Ulrich Ivo von Trotha - Vorstand: Dirk Franzmeyer und Michael Heinks

4 Kommentare:

  1. Das hört sich ja gut an!!!

    Die warten also nur auf entsprechende Urteile.
    Wenn diese vorliegen und die Unrechtmäßigkeit somit bestätigt wird, dann sollten wir dort nochmal anfragen. Das wird noch sehr interessant!
    Sodann werden die sich vermutlich an der Clearstream Bank schadlos halten wollen!
    Somit läuft alles wieder rückwärts.

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  2. Hamburg/ Athen, 05.05.2012. Die auf das Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, die die Schutzgemeinschaft für Griechenland-Anleihe-Anleger vertreten, haben für mehrer Mitglieder der Schutzgemeinschaft über einen griechischen Korrespondenzanwalt das Schuldenschnitt-Gesetz vor dem Athener Gericht angefochten.

    Sie vertreten die Meinung, dass das Gesetz formellrechtlich nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und materiellrechtlich gegen die griechische Verfassung und gegen das europäische Gemeinschaftsrecht verstößt. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Anleger werden faktisch ohne Entschädigung enteignet. Das ist verfassungswidrig." Die Rechtsanwälte beabischtigen, den Europäischen Gerichtshof mit einzubinden. Gröpper weiter: "Wir haben nicht das größte Vertrauen in die griechische Justiz. Deshalb werden wir versuchen, die wesentlichen Verfahrensfragen vor dem Europäischen Gerichthofs klären zu lassen. Das ist dann möglich, wenn wir vor dem griechischen Gericht die Vorlage durchsetzen können."

    Die Entscheidung wirkt erga omnes. Deshalb profitieren gegebenenfalls alle Mitglieder der Schutzgemeinschaft von der Feststellung der Rechtswirdrigkeit.

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  3. Entsprechende Klagen, zur Wiederherstellung des ursprünglichen Depots, werden von der Sdk bereits vorbereitet. Somit ergeben sich auch mehrere Gerichtsstandorte und entsprechende Urteile! Auf die können wir uns, im wahrscheinlichen Erfolgsfall, sodann auch berufen und den Staatsanwaltschaften anbieten.

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  4. Italienische Anleger Klagen nun in Luxemburg. Muss dann ja wohl die Clearstream sein.

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