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Mittwoch, 7. Mai 2014

Für die am 6. Mai 2014 anstehenden Zinszahlungen von neu ausgegebenen Schuldverschreibungen seien Verzichtserklärungen und Verpflichtungen vereinbart worden. Diese hätten „wegen wertpapiertechnischen Gründen“ bisher nicht umgesetzt werden können.

07.05.2014 Das Investmentvehikel MBB Clean Energy hat die am 6. Mai fälligen Anleihezinsen von rund 4,5 Millionen Euro nicht gezahlt. Aus „technischen Gründen“ sei die Zahlung verschoben worden. Für die am 6. Mai 2014 anstehenden Zinszahlungen von neu ausgegebenen Schuldverschreibungen seien Verzichtserklärungen und Verpflichtungen vereinbart worden. Diese hätten „wegen wertpapiertechnischen Gründen“ bisher nicht umgesetzt werden können. Das Unternehmen habe nun die Zinszahlung für die Berechtigten auf ein Treuhandkonto zwischengebucht, um Schaden von der Gesellschaft und den Gläubigern abzuwenden. Das Unternehmen arbeite mit allen Beteiligten mit Hochdruck daran, die Zinsen zeitnah für die berechtigten Anleihegläubiger auszuzahlen. Die Anleihe ist vom Handel ausgesetzt worden.

Mittelstandsanleihen-TickerMBB Clean Energy verschiebt Zinszahlung

Der Investor MBB Clean Energy hat die Zinszahlung auf seine Anleihe verschoben. Das Unternehmen führt technische Gründe wegen der Ausgabe neuer Anleihen an.
© DPAVergrößernKann MBB demnächst mehr Solarparks kaufen?
07.05.2014 Das Investmentvehikel MBB Clean Energy hat die am 6. Mai fälligen Anleihezinsen von rund 4,5 Millionen Euro nicht gezahlt. Aus „technischen Gründen“ sei die Zahlung verschoben worden. Für die am 6. Mai 2014 anstehenden Zinszahlungen von neu ausgegebenen Schuldverschreibungen seien Verzichtserklärungen und Verpflichtungen vereinbart worden. Diese hätten „wegen wertpapiertechnischen Gründen“ bisher nicht umgesetzt werden können. Das Unternehmen habe nun die Zinszahlung für die Berechtigten auf ein Treuhandkonto zwischengebucht, um Schaden von der Gesellschaft und den Gläubigern abzuwenden. Das Unternehmen arbeite mit allen Beteiligten mit Hochdruck daran, die Zinsen zeitnah für die berechtigten Anleihegläubiger auszuzahlen. Die Anleihe ist vom Handel ausgesetzt worden.
Nach Informationen des Magazins FINANCE stehen internationale Großinvestoren kurz davor, dem Unternehmen 500 Millionen Euro zu den Konditionen der  Mittelstandsanleihe zu leihen. Diese hätten auf die anteiligen, bislang aufgelaufenen Stückzinsen verzichtet. Hier habe es anscheinend Verzögerungen gegeben. Nach Angaben von FINANCE ist dies auch der Grund, warum MBB Investoren bisher im Dunkeln ließ und schon den im Februar fälligen Halbjahresfinanzbericht bisher nicht vorgelegt hat. Seit der Emission können sich Anleger kein Bild über die Entwicklung von MBB machen.
Der Solar- und Windparkinvestor hatte im vergangenen Jahr 300 Millionen Euro plazieren wollte, aber nur 72 Millionen erhalten. Damit wurden bisher lediglich zwei kleine Projekte in Italien erworben. Mit 500 Millionen Euro neuer Anleihen könnten nun größere Projekte erworben werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Transparenz nun künftig verbessern und die Unternehmensentwicklung beschleunigen wird. Bisher hatte am Markt für Mittelstandsanleihen nur der Personaldienstleister HKW eine Zinszahlung seinerzeit unter Angabe von schwer nachvollziehbaren Gründen verschoben (Ticker vom 18. November 2013). HKW beantragte dann zum Ablauf der Nachzahlungsfrist (Grace period) Insolvenz.
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Mittwoch, 2. April 2014

Gegen die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream ist in Amerika ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die New Yorker Staatsanwaltschaft untersuche Vorwürfe, in denen es um Geldwäsche und die Verletzung von Sanktionsvorschriften gehe.

ClearstreamNeue Ermittlungen in Amerika gegen Deutsche-Börse-Tochter

  ·  Gegen die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream ist in Amerika ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die New Yorker Staatsanwaltschaft untersuche Vorwürfe, in denen es um Geldwäsche und die Verletzung von Sanktionsvorschriften gehe.
© RÖTH, FRANKVergrößernDie Zentrale der Clearstream International in Luxemburg
Die amerikanische Justiz hält die Deutsche Börse weiter in Atem. Die Staatsanwaltschaft des südlichen Distrikts von New York habe Ermittlungen gegen die Tochter Clearstream wegen möglicher Verstöße gegen Geldwäsche- und Sanktionsvorschriften eingeleitet, teilte der Börsenbetreiber am Mittwoch mit. Dabei dürfte es wieder um Geschäfte mit dem Iran gehen.
Ein Sprecher des Konzerns hielt sich bedeckt. Vieles sei noch unklar. Erst in der Nacht zu Mittwoch habe sich herausgestellt, dass sich die Ermittlungen gegen Clearstream richteten. Eigentlich wollte die Deutsche Börse den komplexen Iran-Fall längst abgeschlossen haben. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen einen teuren Vergleich mit der amerikanischen Exportkontrollbehörde OFAC geschlossen und knapp 152 Millionen Dollar gezahlt.
Bei dem Verfahren ging es um den Vorwurf, dass die Tochter Clearstream bei Wertpapierübertragungen innerhalb ihres Abwicklungssystems amerikanische Handelssanktionen missachtet und eingefrorenes Geld illegal an den Golfstaat überwiesen haben soll.

Dienstag, 25. Februar 2014

UBS: Hello Clearstream;Goodbye Euroclear

UBS: Hello Clearstream;Goodbye Euroclear

UBS: Hello Clearstream;Goodbye Euroclear
June 7, 2013
Swiss bank UBS is consolidating the majority of its securities custody, settlement and financing business with international securities depository Clearstream following an 18-month assessment.
The phased migration planned for late 2013, which involves the investment bank portfolio, is a loss for rival Euroclear Bank in Brussels. However, a statement issued by Clearstream in Luxembourg did not quantify the value of assets involved, leaving it unclear just how much, or even whether, Euroclear Bank's bottom line would be significantly affected. Clearstream already services UBS' wealth management business.
While it is common for large global banks to divide their securities assets among both international securities depositories and even shift the percentage each depository holds, it is rare to allow either depository to publicize the matter.
Ulrich Hoffman, UBS' head of group operations, says the decision to appoint Clearstream as UBS' primary international securities depository helps create operational synergies across UBS. "This is consistent with our group operations strategy to further simplify, align and consolidate our network and post-trade processing across all business divisions where possible," he explains in the statement issued by Clearstream. Hoffman did not specify whether cost savings were involved as is often the case with such initiatives.

http://www.globalcustody.net/uk/newswire_latest_409/

Dienstag, 19. November 2013

Wertpapierkauf: Mann und Maus (also auch Coupon) - These

na ja bei kauf nach dem 14.11 und dinglichem Clearing/Settlement unter sachenrechtlichem Gesichtspunkt geht der Miteigentumsanteil an der Globalurkunde mit Mann und Maus (also auch Coupon) an den neuen Erwerber über so dass der den Anspruch auf Zinszahlung hat....
 
oder sehe ich das falsch ?
 
 
 in allen argy- und pba-klagen habe ich bislang sämtliche nichtbezahlten coupons einklagen können und ein recorddate ist mir nie entgegengehalten worden....

Diese Frage ist einen "Musterprozess" vor einem ausgewiesen LG / OLG (z.B. Frankfurt) wert.....

Zitat Zitat von BidiBondi Beitrag anzeigen
So steht es auf der Boersenhomepage Düsseldorf:

Wichtiger Hinweis zur Abwicklung:

Wie die hkw personalkonzepte GmbH am 15.11.2013 mitgeteilt hat, wird die am selben Tag fällige Zinszahlung auf die Anleihe ISIN DE000A1K0QR1 auf den 16.12.2013 verschoben. Für die verspätete Zinszahlung werden bei der deutschen Wertpapiersammelbank Clearstream Banking Frankfurt AG (CBF) die CBF-Kundenbestände am ursprünglichen CBF-Stichtag herangezogen. Nach einer entsprechenden Bereitstellung der Zinszahlung durch die Emittentin werden die Zinsen für das Laufzeitjahr 15.11.2012-14.11.2013 also an die Depotinhaber ausgezahlt, die die Anleihe zum Stichtag im Bestand hatten. Von der technischen Abwicklung unberührt bleiben die Rechte der Anleiheninhaber aus dem Papier selbst
Das ist schon eine sehr merkwürdige Herangehensweise. Der Zinskupon lässt sich bei einer Globalurkunde nicht abtrennen und deshalb werden alle entstandenen Ansprüche bei einer Veräußerung auch mitübertragen. Wer darauf spekuliert, dass die Bude doch nicht in die Insolvenz geht, kann es deshalb darauf ankommen lassen und später auf Zahlung des am 15.11. fälligen Kupons klagen, selbst wenn der Erwerb mit Valuta nach dem 15.11. erfolgte.

Samstag, 14. September 2013

Als Settlement wird im Finanzwesen die (physische) Übereignung von Wertpapieren (titel- und geldmäßige Erfüllung bzw. Verbuchung) nach einer Wertpapiertransaktion oder einem Finanzgeschäft im Allgemeinen bezeichnet, die von Clearinghäusern oder Zentralverwahrern übernommen wird. Diese erfolgt nach dem Clearing und meist gegen entsprechende Bezahlung durch Geld (Barausgleich) oder Wertpapiere.

Settlement (Finanzwesen)

Als Settlement wird im Finanzwesen die (physische) Übereignung von Wertpapieren (titel- und geldmäßige Erfüllung bzw. Verbuchung) nach einer Wertpapiertransaktion oder einem Finanzgeschäft im Allgemeinen bezeichnet, die von Clearinghäusern oder Zentralverwahrern übernommen wird. Diese erfolgt nach dem Clearing und meist gegen entsprechende Bezahlung durch Geld (Barausgleich) oder Wertpapiere.
Erfolgt die Abwicklung dieses Geschäfts an einem Tag, spricht man vom Same-Day-Settlement (SDS). Die meisten Börsen wickeln ihre Geschäfte jedoch T+2 ab, sprich zwei Tage nach dem eigentlichen Handelsgeschäft. Dadurch müssen die Aktienkäufer die Liquidität für den Aktienkauf entsprechend nicht schon vor dem Handelsgeschäft vorhalten sondern erst 2 Tage nach diesem. So entschied sich im August 2013 auch die Moskauer Börse ihr System auf T+2 umzustellen[1].

Siehe auch[Bearbeiten]


Unter Clearing wird das Feststellen gegenseitiger Forderungen, Verbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen verstanden.[1] Der Clearingprozess[2] beinhaltet die Übermittlung, Abstimmung und in einigen Fällen die Bestätigung von Abschlüssen sowie sonstigen für die Abwicklung bzw. für das Settlement notwendigen Angaben (z. B. Zahlungsweg, Or

Clearing

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Clearing (Begriffsklärung) aufgeführt.
Unter Clearing wird das Feststellen gegenseitiger ForderungenVerbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen verstanden.[1] Der Clearingprozess[2] beinhaltet die Übermittlung, Abstimmung und in einigen Fällen die Bestätigung von Abschlüssen sowie sonstigen für die Abwicklung bzw. für das Settlement notwendigen Angaben (z. B. Zahlungsweg, Ort und Zeit der Lieferung). Optional kann eine Aufrechnung und Saldierung (netting) der Geschäfte stattfinden.[3] Das Clearing wird oft von einem Clearinghaus übernommen und soll eine nachfolgende fehlerfreie Abwicklung und den Eigentumsübergang gewährleisten. Historische Bedeutung erlangte das Clearingverfahren, als die Schweiz Mitte der 1930er-Jahre mit dem Deutschen Reich und Italien ein staatlich reguliertes Verrechnungsverfahren einführte, welches bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Bestand hatte.
Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Clearing und Abwicklung kann schwierig sein, so kann z. B. eine buchungsmäßige Abrechnung, die noch nicht valutarisch wirksam ist, auch dem Clearing zugeordnet werden.