10. April 2012
§ 34 Depotgesetz - Ihre Anfrage
Sehr geehrter Herr Koch,
ob es sich bei der Umtauschaktion bei griechischen Anleihen wirklich um einen rechtswidrigen
Zwangsumtausch handelt, müssen die Gerichte klären. Aussagen unbeteiligter Dritter,
auch wenn es sich um Bankrechtsexperten handelt, kommentieren wir nicht.
Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, dass wir künftig Anfragen Ihrerseits zu solchen Themen
nicht mehr beantworten werden. Ihre Ausführungen bzw. Diskussionsbeiträge in Ihrem
„Internet Blog" werden wir weiterhin interessiert verfolgen.
Mit freundliche Grüßen
Sparkasse Darmstadt
d.h. es wird wohl auf eine Klage hinauslaufen müssen....mit dem Nebeneffekt dass sich ein deutsches Gericht mit der rechtswidrigen enteignung des griechischen Zwangsumtausches beschäftigen muss....welchem Gericht sollten wir das antun....
Sparkasse Darmstadt ....AG DA..... LG DA ....OLG DA/Ffm
oder besser (da bei Ffm-Gerichten mehr internationale Erfahrung angesammelt ist)
Deutsche Bank Ffm
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