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Samstag, 14. April 2012

auf eine freundliche Anfrage meinerseits (immerhin über 40 Jahre Geschäftsbeziehung) , wie denn die Bank zur Problematik des § 34 DepotG und der rechtswidrigen Aktion der GRI siehe untenstehende Antwort

10. April 2012

§ 34 Depotgesetz - Ihre Anfrage

Sehr geehrter Herr Koch,
ob es sich bei der Umtauschaktion bei griechischen Anleihen wirklich um einen rechtswidrigen
Zwangsumtausch handelt, müssen die Gerichte klären. Aussagen unbeteiligter Dritter,
auch wenn es sich um Bankrechtsexperten handelt, kommentieren wir nicht.
Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, dass wir künftig Anfragen Ihrerseits zu solchen Themen
nicht mehr beantworten werden. Ihre Ausführungen bzw. Diskussionsbeiträge in Ihrem
„Internet Blog" werden wir weiterhin interessiert verfolgen.

Mit freundliche Grüßen

Sparkasse Darmstadt

d.h. es wird wohl auf eine Klage hinauslaufen müssen....mit dem Nebeneffekt dass sich ein deutsches Gericht mit der rechtswidrigen enteignung des griechischen Zwangsumtausches beschäftigen muss....welchem Gericht sollten wir das antun....

Sparkasse Darmstadt ....AG DA..... LG DA ....OLG DA/Ffm

oder besser (da bei Ffm-Gerichten mehr internationale Erfahrung angesammelt ist)

Deutsche Bank Ffm

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