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PFUEB
Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen einer Geldforderung gemäß § 840 ZPO
Des Amtsgerichtes Frankfurt
In der Zwangsvollstreckungssache des Rolf Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal, Tel. 06151/14 77 94, Fax. 06151/ 14 53 52, rolfjkoch@web.de
- Gläubiger -
gegen
die Republik Argentinien, vertreten durch den Präsidenten, Nestor Kirchner, Balcarce 50, 1064 Buenos Aires, Argentinien. Zustellungsbevollmächtigte: FIDEUROP Treuhandgesellschaft für den gemeinsamen Markt mbH, Marie-Curie-Str. 30, 60439 Frankfurt am Main; jetzt nach Umzug unter der Adresse : Bockenheimer Anlage 15, Mozartplatz 60322 Frankfurt a. M. Telefon: +49-69-75 60 95-0 Telefax: +49-69-75 60 95-512. Im Falle der Annahmeverweigerung: Botschaft der Argentinischen Republik, S.E. Herr Enrique Jose Alejandso Candioti, Kleiststr. 23 – 26, 4. Stock, 10787 Berlin, Tel. 030/226689-0, Fax 030/2292400.
Verfahrensbevollmächtigte und Vertreter der Republik Argentinien: Rechtsanwälte/Anwaltsbüro Coutandin & Strba GbR, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt a. M.,
Achtung: Zustellung an den Schuldner, hier die Zustellungsbevollmächtigte FIDEUROP Treuhandgesellschaft für den gemeinsamen Markt mbH an die neue Adresse (nach Umzug):
Bockenheimer Anlage 15, Mozartplatz 60322 Frankfurt a. M. Telefon: +49-69-75 60 95-0 Telefax: +49-69-75 60 95-512 (in den Räumen von Beiten, Burckhardt Rechtsanwaltsgesellschaft)
- Schuldner-
Ergeht auf Grundlage des endgültig rechtskräftigen (weil nicht berufungsfähig) Urteils des Amtsgerichts Frankfurt - 30 C 3173/04 – 45 - vom 14.6.2005 mit Zustellvermerk vom 6.7.2005 (zugestellt am 17.6.05) in Verbindung mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 30.6.2005 über 23,- €, demzufolge von der Schuldnerin wie folgt zu zahlen ist:
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Hiernach kann der Gläubiger einen Betrag von über 23,- € zuzüglich Zinsen von der Schuldnerin beanspruchen. Hinzu kommen die Gerichts- und Zustellungskosten für dieses Pfändungsverfahren.
folgender PFUEB:
Wegen eines Betrages von 23,- € zuzüglich Zinsen sowie den Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustellung wird die Forderung der Schuldnerin gegen die Drittschuldnerin
Clearstream Banking AG
Vertreten durch den Vorstand
Matthias Ganz, Stefan Lepp, Andreas Wolf
Tel 069 / 2 11 17408 (legal Affairs / Frau Ziehms)
Fax 069/ 2 11 13801
Neue Börsenstr. 1
60487 Frankfurt/M
(Postanschrift 60485 Frankfurt am Main / Poststelle Neue Börsenstr. 8
HRB Nr. 7500 Amtsgericht Frankfurt am Main
- Drittschuldnerin –
…. Es werden gepfändet alle gegenwärtigen (die aus dem Umtausch laut Angebot vom 28.12.2004 resultieren sowie aus Rückkäufen durch Argentinien und Übertragungen von Argentinienanleihen an Argentinien) und zukünftigen (bei weiteren Umschuldungsangeboten seitens Argentiniens sowie aus Rückkäufen durch Argentinien und Übertragungen von Argentinienanleihen an Argentinien) Ansprüche und Forderungen (schuldrechtlicher Art aus dem Verwahrvertrag nach § 695 BGB und dinglicher Herausgabeanspruch1 nach § 985 BGB) Argentiniens an den Drittschuldner CBF und Vermögenswerte Argentiniens bei dem Drittschuldner CBF. Die Pfändungsreihefolge soll sein: 1. Die Anteilspfändung des Miteigentumsanteils nach § 857 ZPO und folgend die Pfändung des schuldrechtlichen Herausgabeanspruches nach §§ 829, 846 ZPO2:
1 Umschuldungsprospekt vom 28.12.2004, Seite 27: „…1. April 2005 oder so schnell wie möglich danach…… Abrechnung (vorbehaltlich einer Verschiebung der Abrechnung oder Verlängerung oder vorzeitigen Beendigung des Einreichungszeitraums) Das Eigentum an den zum Umtausch eingereichten und angenommenen Umtauschberechtigten Wertpapieren geht auf Argentinien über. Die Anleger erhalten als Gegenleistung die Neuen Wertpapiere und Barzahlungen, auf die sie entsprechend dem Angebot einen Anspruch haben. (abrufbar unter: http://www.georgesonshareholder.com/argentina/documents/Verkaufsprospekt%20Argentinien.pdf )
2 Redundanzen bitte ich nachzusehen. Da ich als „juristischer Laie“ und mangels Vorlagen und bereits gefällter Urteile zu diesem Thema in gewisser weise einen juristischen „Blindflug“ unternehme und das geflügelte Wort: „Auf hoher See und vor Gericht….“ kenne, halte ich mich vorsorglich an den Wahlspruch: „doppelt gemoppelt hält besser…..“.
http://www.rolfjkoch.net/arg-forum/arg-forum-golive/arg-forum-golive-v-1/web-content/pdf/pfueb/PFUEB-nur-pfueb-cbf-ii-v-endf.pdf
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