„Drohende Gefahr der Depotunterschlagung"
Von Bernd Neubacher, Frankfurt
Börsen-Zeitung, 10.3.2012
Im Zuge des als freiwillig deklarierten Schuldenverzichts privater Hellas-Gläubiger regt sich Kritik an den Depotbanken. Haben die Verwahrer alles getan, um die Interessen der Anleger wahrzunehmen? Nein, meint Bankrechtsexperte Christian Kleiner, jahrelang Syndikusanwalt im Investment-Banking für deutsche und ausländische Finanzinstitute.
Die depotführenden Banken und der Verwahrer Clearstream verletzten „im Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit eines erzwungenen Umtauschs griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten als Verwahrer von Wertpapieren in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise“, so Kleiner. Ihre Mitwirkung an der wertpapiertechnischen Umsetzung eines rechtswidrigen Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen dürfte seiner Meinung nach Straftatbestand der Depotunterschlagung erfüllen. Dieser Rechtsbestimmung zufolge drohen dem, der über ein ihm als Verwahrer anvertrautes Wertpapier rechtswidrig verfügt, bis zu fünf Jahren Haft. Konkret bemängelt Kleiner zum Beispiel, dass die Verwahrer auch die Depots solcher Anleger auf die neuen Bonds umstellten, die dem Tausch separat widersprochen hätten. Bevor die Verwahrer die Bestände ausbuchten, sollten Depotbanken um der Verhältnismäßigkeit willen den Anlegern nochmals Gelegenheit geben, sich zu erklären, sagt Kleiner.
Der Prospekt für Umschuldung sei von den Aufsichtsbehörden genehmigt, teilt Clearstream mit. Für den Verwahrer handele es sich um eine Kapitalmaßnahme, wie sie in einer Vielzahl von anderen Fällen abgewickelt worden sei. Hellas schaffe am Freitag Fakten mit der Ankündigung, zu Wochenbeginn die neuen Bonds zu liefern.
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